? Politspiegel.at - Steuer-CD: Bis zu 150 Österreicher betroffen


 header image 1
| More


Steuer-CD: Bis zu 150 Österreicher betroffen

8. Februar 2010 · Geben Sie Ihre Meinung ab

Rund 100 bis 150 Namen von Österreichern sollen auf der Schweizer Steuer-CD vorhanden sein – damit rechnet der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner. Er erwarte, dass die Hälfte der Betroffenen Selbstanzeige erstatten werden. “Ein Run ist aber nicht zu bemerken”, so Hübner am Montag.

Für Steuersünder sei es ratsam in den nächsten 14 Tagen Selbstanzeige zu erstatten. Insgesamt komme das österreichische Bankgeheimnis immer mehr unter Druck, so Hübner. “Es ist nur eine Frage der Zeit bis es fällt”.

Gesetzliche Regelung

Verfassungsexperte Bernd Christian Funk forderte eine gesetzliche Regelung im Finanzstrafverfahren für den Umgang mit Steuersünder-Daten. “Ein echter Kauf mit Vertrag wäre derzeit rechtswidrig”, so Funk. Der Ankauf müsste als deklarierter Scheinkauf abgewickelt werden und es müsste sofort mit der Strafverfolgung begonnen werden, so Funk.

Für Steuerexperten Karl Bruckner von BDO Austria ist der Ankauf von Steuersünder-Daten “rechtlich bedenklich”. Der Datenschutz werde verletzt und der Kauf der Steuer-CD durch den Staat sei eine Einladung Daten illegal zu beschaffen. Eine bessere Möglichkeit wäre es, Steuerhinterziehung mit internationalen Abkommen zu bekämpfen oder Steuerhinterziehern die Möglichkeit einer “anonymen Selbstanzeige” zu geben, so Bruckner. Es wäre für viele interessant, gegen die Einzahlung eines bestimmten Steuerbetrags über einen Treuhänder straffrei davon zu kommen.

Nach Ansicht des Finanzrechtsexperten Werner Doralt wäre “Österreich dazu verpflichtet, angebotene Daten über Steuersünder zu kaufen”, sagte der Experte gegenüber der Tageszeitung Standard: Der Kauf von Beweismitteln sei in Österreich nicht rechtswidrig. Daher seien die Daten als normale Beweismittel anzusehen, so Doralt.

kurier.at

→ Keine KommentareTags: Inland

| More


“Habsburg-Diskussion sollte nicht vor einer Wahl stattfinden” – Günther Kräuter im Interview

8. Februar 2010 · Geben Sie Ihre Meinung ab

„Die Presse“: Wer ist schuld am SPÖ-Debakel bei der ORF-Publikumsratswahl – die Bundesgeschäftsführung oder der Medienstaatssekretär?

Günther Kräuter: Meine Strategie war es jedenfalls nicht, dass von den einzelnen Organisationen mehrere Kandidaten nominiert worden sind. Tatsache ist, dass es nicht gelungen ist, eine solche Persönlichkeitswahl erfolgreich zu gestalten. Und wenn ich an das Duell Pacult gegen Vastic denke, kann man ja nicht unbedingt von Parteipolitik sprechen. Da sollte man den Ball schon flach halten.


War es Josef Ostermayers Fehler, dass von SPÖ-Seite pro Sparte mehrere Kandidaten aufgestellt wurden?

Kräuter: Das kann und möchte ich nicht beurteilen. Meine Idee war es jedenfalls nicht. Aber es wäre nun auch zu billig, die Schuld einfach auf andere zu schieben.


Die SPÖ-Zentrale gilt stets als Sündenbock, wenn etwas schiefgeht – zu Recht?

Kräuter: Das gehört eben zur Job Description. Die Frage, ob man etwas falsch gemacht hat, muss man sich bei Wahlen immer stellen. Aber gerade bei einer so spezifischen und auch anachronistischen Wahl wundert man sich schon, warum nicht die Türe aufgeht und ein CNN-Reporter hereinkommt und sagt: Das ist ja eine Weltsensation – eine Faxwahl!

An der Faxwahl hat aber die SPÖ, repräsentiert von Medienstaatssekretär Ostermayer, festgehalten.

Kräuter: Es war schon sehr stark zu spüren, dass der Wahlmodus und die Faxwahl auf großes Unverständnis gestoßen sind.

Solche Niederlagen sind aber auch immer ein Indiz dafür, dass im Parteiapparat der Wurm drinnen ist.

Kräuter: In erster Linie kommt es auf die Organisationen an, die nominieren.

Haben Sie Ihrem ÖVP-Gegenüber Fritz Kaltenegger schon gratuliert?

Kräuter: Da brauche ich nicht dem Kaltenegger zu gratulieren, sondern den Kandidaten. Das habe ich auch gemacht.

Wie ist das Koalitionsklima im Moment?

Kräuter: Gut.

Sie haben die Bestellung von Andreas Wieselthaler zum Chef des Bundesamts für Korruptionsbekämpfung kritisiert. Halten Sie ihn nicht für geeignet?

Kräuter: Das ist weniger die Frage. Störend ist die Optik. Ich hätte mir in einer so sensiblen Funktion jemand Parteifreien gewünscht.

Soll ein Habsburger als Bundespräsident kandidieren können?

Kräuter: Ich persönlich hätte damit überhaupt kein Problem. Es ist aber nicht optimal, wenn man solche Dinge unmittelbar vor einer Wahl zu diskutieren beginnt. Das sollte man jenseits eines aktuellen Anlassfalls tun. Aber sonst sind so viele Jahre vergangen, davon hängt nicht Wohl und Wehe der Republik ab.

Die SPÖ könnte einem Verfassungsgesetz also zustimmen, das den Habsburger-Passus aufhebt?

Kräuter: Das auf jeden Fall. Aber wie gesagt: Es wäre besser, diese Diskussion nicht im Vorfeld einer Wahl zu führen.

diepresse.com

→ Keine KommentareTags: Inland · Interviews · SPÖ

| More


Fekter übergibt Entwurf für Asylanten-Anwesenheitspflicht

8. Februar 2010 · Geben Sie Ihre Meinung ab

ÖVP-Innenministerin Maria Fekter macht mit der “Anwesenheitspflicht” für Asylwerber nun ernst. Die Ressortchefin hat ihren Begutachtungsentwurf für diese Kasernierung von Flüchtlingen Montagabend dem Koalitionspartner SPÖ übergeben. Fekter bleibt dabei, dass künftig grundsätzlich jeder Asylwerber bis zu sieben Tage in der Erstaufnahmestelle bleiben muss. Danach kann er sich bis zum Abschluss des Zulassungsverfahrens – im Maximalfall sechs Wochen – nur in Ausnahmefällen aus dem Zentrum bewegen. Verfassungsbedenken ortet das Innenministerium nicht.

Gebietsbeschränkungen existieren bereits

Gebietsbeschränkungen für Asylwerber im Zulassungsverfahren gab es bereits bisher. Erst mit Jahresbeginn trat eine Gesetzesnovelle in Kraft, wonach sich der Flüchtling während des erstinstanzlichen Verfahrens nur noch in einem politischen Bezirk aufhalten darf, im Fall Traiskirchen ist das der Bezirk Baden. Bis dahin war diese Gebietsbeschränkung auf 20 Tage beschränkt. Die Diskussion um die Furcht der Eberauer Bevölkerung vor einem Erstaufnahmezentrum hat nun die Innenministerin bewegt, nochmals eine Verschärfung anzudenken.

Fünf Arbeitstage Minimum

Künftig werden alle Asylwerber verpflichtet, fünf Arbeitstage lang in der Erstaufnahme für Befragungen, Untersuchungen, Durchsuchungen, erkenntnisdienstliche Behandlung etc. zur Verfügung zu stehen. Liegt in dieser Phase ein Wochenende dazwischen, kann die Kasernierung eine Woche dauern. Will der Asylwerber die Erstaufnahmestelle (derzeit gibt es solche in Traiskirchen und Thalham) verlassen, kann er von der Polizei daran gehindert werden. Vorgesehen sind auch Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro bzw. Ersatzfreiheitsstrafen.

Schubhaftgefahr bei Verlassen

Nach dieser Phase 1 tritt eine eingeschränkte “Anwesenheitspflicht” ein. Sie gilt für all jene Asylwerber, bei denen davon auszugehen ist, dass ihr Zulassungsverfahren negativ endet. Das kann beispielsweise sein, wenn sich herausstellt, dass im Rahmen des Dublin-Abkommens ein anderer Staat für das Verfahren zuständig wäre, oder wenn sie aus einem sicheren Herkunftsland kommen.

In diesem Fall sind die Asylwerber zwar an sich verpflichtet, in der Erstaufnahmestelle zu bleiben, werden aber an deren Verlassen nicht direkt gehindert. Allerdings besteht dann für sie die Gefahr, in Schubhaft genommen zu werden. Gestattet ist das Verlassen in dieser Phase, wenn man der Ladung von Gerichten oder Verwaltungsbehörden folgen muss, es für eine bestimmte medizinische Behandlung notwendig ist oder wenn gesetzliche Fürsorge- und Beistandspflichten zu erfüllen sind sowie wenn die Person freiwillig Österreich verlässt.

Wiewohl bereits ein Begutachtungsentwurf vorliegt, ist noch nicht klar, wie lang diese Phase dauern soll. Grundsätzlich ist geplant, die Kasernierung nur mit dem Ende des Zulassungsverfahrens zu beschränken. Als Maximaldauer schweben der Innenministerin sechs Wochen vor. Hier soll es aber noch Diskussionen mit Experten und der SPÖ geben.

diepresse.com

→ Keine KommentareTags: Asyl · Drittes Asyllager · Inland

| More


“Nicht mehr zeitgemäß”: Koalition will Verbot für Habsburger aufheben

8. Februar 2010 · Geben Sie Ihre Meinung ab

SPÖ und ÖVP haben sich für einen Fall des in Österreich geltenden “Habsburgerverbots” ausgesprochen. “Dieser Ausschluss vom Wahlrecht ist nicht mehr zeitgemäß”, sagte ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer in der “Presse” (Dienstag-Ausgabe). Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Günther Kräuter stimmte dem zu. Wieder aktuell geworden ist die Diskussion durch die angestrebte Kandidatur des grünen Gemeinderats in der Kärntner Bezirksstadt Wolfsberg, Ulrich Habsburg-Lothringen, zum Bundespräsidenten.

Habsburgerverbot vor 25. April fallen

Laut Wahlgesetz ist eine Kandidatur Mitgliedern “regierender und ehemals regierender Häuser” verboten. Habsburg-Lothringen ist im Dezember vergangenen Jahres mit einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. In Wahlangelegenheiten sei eine Anrufung erst nach erfolgter Wahl möglich, lautete die Begründung. Wenn es sich ausgehe, solle das Habsburgerverbot noch vor der kommenden Bundespräsidentschaftswahl am 25. April fallen, sagt nun Molterer.

Auch die SPÖ könnte “auf jeden Fall” einer Verfassungsänderung zustimmen, so Bundesgeschäftsführer Kräuter in der “Presse”. Er habe mit einem Habsburger als Kandidaten “überhaupt kein Problem”. Die SPÖ will allerdings lieber erst nach dem Urnengang über die Habsburgerfrage entscheiden.

derstandard.at

→ Keine KommentareTags: Bundespräsident 2010 · Inland

| More


Italienischer Bischof: “Homosexualität ist eine Störung”

8. Februar 2010 · Geben Sie Ihre Meinung ab

Ein italienischer Bischof hat mit seinem Appell an die Priester, homosexuellen Gläubigen die Kommunion zu verweigern, für einen Eklat gesorgt. Wer sich als schwul oute, sollte keine Kommunion erhalten. “Offen bekundete Homosexualität ist eine Sünde, die die Kommunion unmöglich macht”, sagte der emeritierte Bischof der toskanischen Stadt Pistoia, Simone Statizzi, im Interview mit der katholischen Webseite “Pontifex”.

“Homosexualität ist eine Störung, das ist unbestreitbar”, sagte der 79-jährige Bischof. Er fügte hinzu, dass man Homosexuelle mit Barmherzigkeit behandeln solle, da der einzige wahre Richter Gott sei. Niemand dürfe auf dieser Welt Urteile fällen.

Die Worte des Bischofs sorgten für heftige Reaktionen in Italien. Der Homosexuellenverband Arcigay kritisierte den Bischof scharf. “Eine Person sollte sich nie schämen müssen für das, was er ist”, sagte ein Sprecher des Verbands. Er warf dem Bischof vor, Homophobie in Italien zu nähren.

diepresse.com

→ Keine KommentareTags: International · Religion