Politspiegel.at - KPÖ
Nach dem Abschied des KPÖ-Urgesteins Ernest Kaltenegger setzt seine Nachfolgerin Claudia Klimt-Weithaler auf Erfahrung: An allen wählbaren Plätzen auf der – noch nicht offiziell beschlossenen – Liste stehen die bisherigen Mandatare. Offiziell aber wird betont, man habe ein stark verjüngtes Team für die Landtagswahl im Herbst. “Viele unserer Kandidaten kommen direkt von kommunistischen Jugendorganisationen. Der jüngste Kandidat ist 22 Jahre alt”, so Spitzenkandidatin Klimt-Weithaler.
Dahinter rangiert der Leobener Stadtrat Werner Murgg, die Stadträtin aus Knittelfeld Renate Pacher und der ehemalige ÖH-Vorsitzende Philipp Funovits. Funovits ist auch die Nummer zwei in Graz, sollte man ein zweites Grundmandat schaffen, säße er künftig im Landtag. So ganz will man auf den Namen Kaltenegger offenbar doch nicht verzichten: Auf Platz elf der Grazer Kandidatenliste scheint Margitta Kaltenegger auf, die frühere Ehefrau von KPÖ-Legende Ernest Kaltenegger.
Fast 100 Personen, die Hälfte davon Frauen, werden in den vier Wahlkreisen kandidieren. Ziel der KPÖ ist es, ihre vier Mandate im Landtag zu verteidigen. Alles, was darüber hinaus geht, wäre ein großer Erfolg, vor Stimmenverlusten, vor allem an die wiedererstarkte FPÖ, habe man keine Angst, ist Klimt-Weithaler zuversichtlich: “Die Erfolge bei den Gemeinderatswahlen in der Steiermark haben gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind.”
Stiftung
Für ÖVP-Landesgeschäftsführer Bernhard Rinner ist klar: “Franz Voves fordert neu Steuern, zahlt seine eigenen aber nicht”. Gemeint ist damit nicht Voves als Person, sondern die SPÖ. Rinner geht davon aus, dass der Wahlkampf der SPÖ 2005 teilweise “über Steuertricksereien” über die SPÖ-Stiftung finanziert wurde. Gegen diese Aussage hatte der Vorstand der Stiftung geklagt sowie versucht, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Bei Letzterem war er damit in allen Instanzen gescheitert. Rinner hofft nun, dass das Hauptverfahren noch vor der Landtagswahl beginnt, “dann muss Voves endlich unter Wahrheitspflicht aussagen”. Denn die SPÖ habe der Finanz bisher fehlende Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt.
Strittig ist, ob es beim Wahlkampf 2005 über eine Werbeagentur der SPÖ einen Vorsteuerabzug gegeben habe, das ist Parteien bekanntlich verboten. Darüber hinaus gebe es eine anonyme Anzeige gegen die SPÖ, die derzeit im Auftrag des Gerichts von der Finanz geprüft werde. Für SPÖ-Landesgeschäftsführer Toni Vukan ist das “alles eine reine Wahlkampfshow der ÖVP”, alles sei legal abgelaufen.
(kleinezeitung.at)
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Mit der Forderung nach Öffi-Freifahrt und der Rhetorik des US-Unabhängigkeitskrieges will die KPÖ bei der Wien-Wahl im Oktober punkten. “No Taxation without Reprasentation” (Keine Besteuerung ohne politische Vertretung) habe damals gegolten und gelte nun für die Wiener ohne österreichische Staatsbürgerschaft, die von der Wahl ausgeschlossen seien, meinte KPÖ-Spitzenkandidat Didi Zach am Montag.
“Schließlich kann fast jeder Sechste, der in Wien lebt, nicht an der Wahl teilnehmen.” Ansonsten will man mit sozialen Fragen wie niedrigeren Energiepreisen und einem Mindestlohn die Wähler für sich gewinnen. Die regierende Sozialdemokratie hingegen betätige sich in “dubiosen Cross-Border-Leasing-Geschäften” und verhindere über Jahrzehnte soziale Maßnahmen wie den erst spät umgesetzten Gratiskindergarten.
Bevor die KPÖ allerdings – wie durchgängig seit 1945 – zur Wahl antreten kann, fehlt ihr noch ein Teil der dafür notwendigen 2.950 Unterstützungserklärungen, die man bis zum 3. September jedoch gesammelt haben will. “Eine Stimme für die KPÖ ist nie eine verlorene Stimme, weil bei uns keine Kluft zwischen Wort und Tat besteht”, beteuerte Zach, der diese Botschaft auch beim Volksstimmefest am 4. und 5. September im Prater unter die Menschen bringen will.
Ein Wahlziel im engeren Sinne konnte der Spitzenkandidat am Montag nicht formulieren: “Ich möchte mich auf Prozentzahlen nicht festlegen.” Beim Urnengang 2005 hatten die Kommunisten 1,5 Prozent der Stimmen auf sich vereint. Immerhin bei den Bezirksräten will man zulegen, von denen man damals zwei errang.
(kleinezeitung.at)
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Wolfgang Purtscheller (54) gilt als Rechtsextremismusexperte und ist Preisträger des Dokumentationsarchives des Österreichischen Widerstandes für antifaschistische Publizistik. Walter Baier (55) ist Sohn eines KZ-Überlebenden und war von 1994 bis 2006 Bundesvorsitzender der KPÖ. Aus diesen Biographien den Schluss zu ziehen, dass unterschiedliche Positionen zur Zeitgeschichte zwar im publizistischen Diskurs ausgetragen werden, aber nicht gleich vor Gericht enden, erweist sich als falsch.
Mit Beschluss vom 2. Dezember 2009 hat das Handelgericht Wien eine Klage von Purtscheller, vertreten durch Anwalt Georg Zanger, gegen Baier abgewiesen. Purtscheller hat gegen eine in der von Baier verfassten Geschichte der KPÖ”Das kurze Jahrhundert” ihn betreffende Fußnote Klage eingereicht. “Das inkriminierte Werk” sei nicht mehr zu verbreiten, “solange der inkriminierte Text darin enthalten ist”, schreibt Zanger an den Verlag Edition Steinbauer.
Am Beginn des ungewöhnlichen Prozesses steht ein Interview von Purtscheller im Jänner 2009 auf derStandard.at: “In Deutschland ist der Schlussstrich gezogen worden. Rechtsextremisten wurden und werden ausgegrenzt. Bei uns gab es aber einen Wettlauf, ehemalige Nationalsozialisten einzubinden. Jede von den drei Parteien nach dem Krieg – SPÖ, ÖVP und KPÖ – hat eine eigene Organisation für Nationalsozialisten gehabt. Wenn sich ein Nazi einer der Parteien zugewendet hat, hat er sozusagen den Persilschein erhalten.”
Baiers Replik in der Fußnote seines Buches, gegen die Purtscheller geklagt hatte: Dies sei “ein typischer Fall bewusster Entstellung der KPÖ-Position in der Entnazifizierungsfrage.” Die “Diffamierung der KP-Politik” habe “mit der für Österreich typischen Umkehrung des Opfer-Täter-Verhältnisses zu tun.”
Neben dem Argument der Meinungsfreiheit stellt sich das Gericht in der Abweisung der Klage auch inhaltlich hinter Baier. “Notorisch ist”, wird festgehalten, dass die drei nach dem Zweiten Weltkrieg zugelassenen Parteien SPÖ, ÖVP und KPÖ zur Frage, “welcher gesellschaftspolitische Status ehemaligen Mitgliedern der NSDAP zukommen sollte, jeweils unterschiedliche Standpunkte eingenommen” hätten. “Dabei vertrat die ÖVP eine deutlich NSDAP-exmitgliederfreundlichere politische Linie als die SPÖ und vor allem die KPÖ.”
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Er habe bereits Rekurs eingereicht, so Purtscheller im Standard-Ge-spräch. Das Urteil selbst hält er für eine Themenverfehlung. Er wollte aufzeigen, dass die KPÖ mit der “Nationalen Liga” ebenfalls Einfluss auf eine Organisation zur Eingliederung ehemaliger Nazis hatte, wie die anderen Parteien.
derstandard.at
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Der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität Rainer Zendron ist nach einer gewaltsam verlaufenen Demonstration am 1. Mai dieses Jahres vom Vorwurf des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt freigesprochen worden. Das Urteil des Landesgerichtes Linz am Donnerstag ist noch nicht rechtskräftig.
Situation eskaliert
An der von linken Organisationen veranstalteten Kundgebung am 1. Mai hatten 500 bis 700 Personen teilgenommen. Als rund 100 Polizisten mit der Begründung, es hätten sich Vermummte eingeschlichen, die Demonstranten am Weitergehen hinderten, eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen.
Zendron von der Polizei weggetragen
Zendron ist im Prozess vorgeworfen worden, er habe einen Polizisten attackiert. Das bestritt er. Er habe gesehen, dass eine Demonstrantin von einem Polizisten gehalten und zu Boden gezogen worden sei. Er sei davon betroffen und schockiert gewesen, zu dem Beamten geeilt und habe ihn von von der Unangemessenheit seines Handels überzeugen wollen. Dann seien mehrere Polizisten auf ihn losgegangen. Er sei auf den Rücken gefallen. Er wurde weggetragen.
Unterschiedliche Darstellungen
Die Polizisten, die an dem Einsatz beteiligt waren, gaben als Zeugen unterschiedliche Darstellungen des Vorfalles. Allen gemeinsam war, dass sie vermuteten, Zendron habe ihren Kollegen zumindest in den Schwitzkasten nehmen wollen. Die Demonstrantin hat überhaupt nichts mitbekommen. Ein gegen sie laufendes Verfahren ist eingestellt worden. Nach den Plädoyers von Anklage und Verteidigung verwies Zendron noch darauf, dass sein Großvater in der Zeit des Austrofaschismus ebenfalls verhaftet worden sei. Er verlange eine Anklage des Einsatzleiters der Polizei und eine Entschuldigung der Innenministerin.
Freispruch “im Zweifel für den Angeklagten”
Das Gericht wertete die Aussagen als widersprüchlich und “nicht stimmig” und fällte nach den Rechtsgrundsatz “im Zweifel für den Angeklagten” einen Freispruch. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die gerichtlichen Nachspiele der Demonstration endeten für die Teilnehmer somit vorerst insgesamt mit einer noch nicht rechtskräftigen Verurteilung, drei Freisprüchen und einer Einstellung des Verfahrens.
derstandard.at
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Nach dem Ausbruch von Gewalt zwischen Kundgebungsteilnehmern und der Polizei bei einer 1.-Mai-Demonstration in Linz soll nun das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) im Innenministerium im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz ermitteln. Der Verteidiger der bisher in dem Fall angeklagten Demonstrationsteilnehmer beziehungsweise -beobachter hat eine entsprechende Sachverhaltsdarstellung an das BIA geschickt, wie das “Bündnis gegen Polizeigewalt” in einer Pressekonferenz am Mittwoch bekannt gab.
An der von linken Organisationen rechtmäßig angemeldeten Demo nahmen 500 bis 700 Personen teil. Rund 100 Polizisten waren im Einsatz. Mit der Begründung, es hätten sich 50 Vermummte eingeschlichen, wollte die Polizei die Identität von Kundgebungsteilnehmern feststellen. Dabei eskalierte die Situation. Es gab auf beiden Seiten Verletzte, fünf Personen wurden festgenommen, darunter der Vizerektor der Linzer Kunstuniversität, Rainer Zendron. Seinen Prozess wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt kündigte das Bündnis für den 5. November an.
Einschreiten der Polizei “völlig überzogen”
Bei vier weiteren Personen wurden laut Bündnis zwei Freisprüche erwirkt, eine noch nicht rechtskräftige bedingte Verurteilung ausgesprochen und einmal das Verfahren eingestellt. In der nun an das BIA übermittelten Sachverhaltsdarstellung wird das Einschreiten der Polizei als “völlig überzogen” bezeichnet. Die Rechtfertigungsstrategie der Polizei – Attacken der Demonstrationsteilnehmer – sei angesichts der Freisprüche und der Einstellung eines Verfahrens “gescheitert”. Die Sachverhaltsdarstellung, in der der Verdacht des Amtsmissbrauches sowie der Körperverletzung beziehungsweise körperlicher Misshandlung unter Ausnützung einer Amtsstellung geäußert wird, solle einen von der Polizei bisher verweigerten inneren Selbstreinigungsprozess in Gang setzen.
Sachverhaltsdarstellung beim BIA
Rechtsanwalt Rene Haumer erläuterte dazu, die Sachverhaltsdarstellung sei nicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, sondern gleich beim BIA eingebracht worden, weil dieses bereits in der Sache ermittle. Die Staatsanwaltschaft, bei der in dem Zusammenhang ein Akt gegen “unbekannte Täter” liege, hätte sie ebenfalls an das BIA geschickt. Somit handle es sich nur um eine Abkürzung.
derstandard.at
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