Rund 100 bis 150 Namen von Österreichern sollen auf der Schweizer Steuer-CD vorhanden sein – damit rechnet der Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, Klaus Hübner. Er erwarte, dass die Hälfte der Betroffenen Selbstanzeige erstatten werden. “Ein Run ist aber nicht zu bemerken”, so Hübner am Montag.
Für Steuersünder sei es ratsam in den nächsten 14 Tagen Selbstanzeige zu erstatten. Insgesamt komme das österreichische Bankgeheimnis immer mehr unter Druck, so Hübner. “Es ist nur eine Frage der Zeit bis es fällt”.
Gesetzliche Regelung
Verfassungsexperte Bernd Christian Funk forderte eine gesetzliche Regelung im Finanzstrafverfahren für den Umgang mit Steuersünder-Daten. “Ein echter Kauf mit Vertrag wäre derzeit rechtswidrig”, so Funk. Der Ankauf müsste als deklarierter Scheinkauf abgewickelt werden und es müsste sofort mit der Strafverfolgung begonnen werden, so Funk.
Für Steuerexperten Karl Bruckner von BDO Austria ist der Ankauf von Steuersünder-Daten “rechtlich bedenklich”. Der Datenschutz werde verletzt und der Kauf der Steuer-CD durch den Staat sei eine Einladung Daten illegal zu beschaffen. Eine bessere Möglichkeit wäre es, Steuerhinterziehung mit internationalen Abkommen zu bekämpfen oder Steuerhinterziehern die Möglichkeit einer “anonymen Selbstanzeige” zu geben, so Bruckner. Es wäre für viele interessant, gegen die Einzahlung eines bestimmten Steuerbetrags über einen Treuhänder straffrei davon zu kommen.
Nach Ansicht des Finanzrechtsexperten Werner Doralt wäre “Österreich dazu verpflichtet, angebotene Daten über Steuersünder zu kaufen”, sagte der Experte gegenüber der Tageszeitung Standard: Der Kauf von Beweismitteln sei in Österreich nicht rechtswidrig. Daher seien die Daten als normale Beweismittel anzusehen, so Doralt.
kurier.at
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